Rechtsanwalt Eberhard Steinert

Ihr Slogan

Verkehrsrecht

Im Straßenverkehrsrecht übernehme ich sowohl die Schadenregulierung bei Verkehrsunfällen als auch die verkehrsstrafrechtliche oder bußgeldrechtliche Vertretung. Im Mittelpunkt steht hier die zivilrechtliche Unfallregulierung, angefangen von der Erörterung evtl. Schadenersatzansprüche, Beauftragung eines Sachverständigen bis zur Führung der Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Es werden Schadenersatzansprüche durchgesetzt, welche auch Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und ähnliches umfassen.

Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten vertrete ich den Mandanten vor und nach Erlass eines Bußgeldbescheides gegenüber der Verwaltungsbehörde und verteidige ihn im gerichtlichen Verfahren.

Bei Verkehrsstraftaten sollte die Verteidigung bereits im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren beginnen. Schwerpunkte bilden dabei Trunkenheitsfahrten, Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder fahrlässige Körperverletzung.